Das Gebüsch-Gerücht (XX)
Ich soll den Verdacht haben, dass ich einen Verdacht haben müsste?
17. Dezember 2014. Also lautet der Beschluss, dass der Tjaden stundenlang grübeln muss? Das Oldenburger Landgericht hat in dem Rechtsstreit Karin und Tom Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden meinen Prozesskostenhilfeantrag per Beschluss vom 4. Dezember 2014 abgelehnt, weil meine "beabsichtigte Verteidigung nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien keine Aussicht auf Erfolg" bietet. Zwei Richter und eine Richterin haben vor dieser Entscheidung ihre Köpfe zusammengesteckt. Sie studierten höchstrichterliche Urteile, das älteste stammt aus dem Jahre 1987, das jüngste aus dem Jahre 2013.
Über meinen Fall schreibt das Gericht auf Seite 3: "Ob sich der Oberbürgermeister mit Erfolg an die Klägerin herangemacht hat, von dem Kläger erwischt worden ist und von dem Kläger verprügelt worden ist (Zähne ausgeschlagen, gezielter Schlag auf das Auge) ist dem Beweis zugänglich. Es handelt sich demnach um Tatsachenbehauptungen. Die Zulässigkeit von Äußerungen, die Tatsachenbehauptungen beinhalten, richtet sich grundsätzlich nach dem Wahrheitsgehalt. Die Kläger behaupten, die Tatsachen seien unwahr. Der Beklagte hat dies nicht bestritten. Damit geht der Persönlichkeitsschutz dem Recht auf Meinungsäußerung vor, der Persönlichkeitsschutz ist höher zu bewerten als das Interesse des Beklagten an der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen."
Das verstehe, wer will. Auf Seite 2 grenzt das Gericht Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen ab, auf Seite 3 wird diese Abgrenzung aufgegeben. Warum das geschieht, wird nicht erklärt. Außerdem wird mir zum Vorwurf gemacht, dass ich dem Ehepaar Nietiedt nicht widerspreche oder Anstrengungen unternehme, ihre Behauptungen zu widerlegen.
Ich habe schon viele äußerungsrechtliche Verfahren hinter mir. Die merkwürdigsten vor dem Hamburger Landgericht. Das vertrat diese Auffassung: "Meinungsäußerungen enthalten einen Tatsachenkern. Der Tatsachenkern ist dem Beweis zugänglich." Was schlicht bedeutete: Seine Meinung sagen war fast unmöglich. Irgendwann kamen wir auf die Idee: Wir schicken einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an drei Landgerichte. Das Ergebnis: Eine Gericht erließ die Einstweilige Verfügung, ein Gericht nicht, das dritte Gericht verlangte weitere Angaben.
Auch Verdachtsberichterstattung hat mir das Oldenburger Landgericht untersagt - dabei berufen sich die beiden Richter und die Richterin auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 2013 (Az. VI ZR 211/12), die da lautet: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts darf eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, wie sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich gehalten werden darf (Artikel 5 Grundgesetz, § 193 Strafgesetzbuch). Eine Berufung hierauf setzt voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess einschnüren."
Dazu merkt das Gericht an, dass ich als Journalist auftrete, der sich "nicht mit unzuverlässigen Quellen begnügen" dürfe: "Hinzu kommt, dass der Beklagte nicht einmal bestreitet, dass die Tatsachenbehauptungen, die von ihm verbreitet werden, unwahr sind."
Stimmt: Ich habe immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die Gerüchte für unwahr halte. Was ich nicht hätte tun dürfen? Mir wird zum Vorwurf gemacht, dass ich bestimmte Quellen gar nicht erst angezapft, sondern zum Versiegen gebracht habe? Soll ich den Kurs ändern - und Zeuginnen und Zeugen aufrufen, die immer noch behaupten, dass die Geschichte wahr ist? Die gibt es! Danach darf in die Verdachtsberichterstattung einsteigen?
Dieser Beschluss kann nicht einmal dem Ehepaar Nietiedt gefallen. Wenn ich dann auch noch erwähne, dass ich den Namen dieses Unternehmers in meinen Beiträgen immer mit Tom N. abgekürzt und nie verraten habe, woher er kommt, bis sein Name in der "Wilhelmshavener Zeitung" in diesem Zusammenhang erwähnt worden ist - und zwar auf Initiative des Oberbürgermeisters und von ihm selbst...Dann verstehe jedenfalls ich die Gerichtswelt nicht mehr.
Mein Anwalt und ich können gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Dafür haben wir einen Monat Zeit. Aber erst einmal muss das Oldenburger Landgericht darüber entscheiden, ob es überhaupt zuständig ist. Ich wohne in Burgwedel. § 13 Zivilprozessordnung (ZPO) zufolge ist das Oldenburger Landgericht für mich nicht zuständig.
Zum Schluss noch etwas Privates: 1985 hat ein Magazin aus der Region Hannover berichtet, dass ich häufiger mit einer vielen noch unbekannten Frau gesehen werde. Die sei ebenfalls sehr hübsch. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dieses Magazin zu verklagen. Das wäre nur anders gewesen, wenn der Redakteur geschrieben hätte, dass diese Frau hässlicher ist als meine Ehefrau...
Und etwas 2011 Veröffentlichtes: In meiner Broschüre "Wahl spezial - Gelebte Demokratie an der Jade" habe ich Merkwürdigkeiten über die Oberbürgermeisterwahl zusammengetragen. Dagegen hat niemand geklagt...
Wer meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" liest, bekommt einen gewissen Informationsvorsprung Hier klicken
Nichts Neues aus Oldenburg
5. Februar 2015. Aus Oldenburg nichts Neues: das schriftliche Vorverfahren zieht sich hin. Das Oldenburger Landgericht hat immer noch nicht über seine Zuständigkeit entschieden, die mein Anwalt und ich bestreiten. "Klasse!", schreibt mir dieser Tage ein Leser meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven", während die Landesbühne keine Stellung dazu nimmt, dass sich jemand als Chefdramaturg der Landesbühne ausgegeben hat, um meine Veröffentlichung bei Amazon schlecht zu bewerten. Sogar mit Klage drohte mir dieser anonyme Kommentator. Dazu sagt die Landesbühne nichts...
Weitere Bestellungen
22. Februar 2015. Ich bedanke mich bei allen, die in diesen Tagen meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" bei Amazon bestellt haben. Das Oldenburger Landgericht hat immer noch nicht über seine Zuständigkeit bzw. Nichtzuständigkeit entschieden...Der Klick zur Broschüre
Klick führt ins Leere
24. Februar 2015. Dieser Klick führt nun ins Leere. Hier klicken Nach einem Gütetermin vor dem Oldenburger Landgericht hat das Wilhelmshavener Bürgerportal eine Glosse über das "Gebüsch-Gerücht" aus dem Netz genommen. Obwohl in dem Beitrag keine Namen genannt wurden, seien die Schilderungen dennoch bestimmten Personen zuzuordnen. Mit einem Strafantrag scheiterte Oberbürgermeister Andreas Wagner jedoch, er legte allerdings Beschwerde ein.
Weiter keine Post aus Oldenburg
5. April 2015. Im schriftlichen Vorverfahren Tom und Karin Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden rührt sich weiter nichts, keine neue Post vom Landgericht Oldenburg. Die Klage stammt aus dem August 2014!
Akte wandert weiter
7. April 2015. Das Oldenburger Landgericht kann unserer Beschwerde gegen die Ablehnung unseres Prozesskostenhilfeantrags nicht abhelfen, teilt uns das Gericht mit. Entscheiden soll jetzt das Oberlandesgericht. In der Begründung heißt es: "Zwar darf auch grundsätzlich über Äußerungen, durch die in rechtswidriger Weise Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt worden sind, trotz der in der Weiterverbreitung liegenden Perpetuierung oder sogar Vertiefung des Ersteingriffs berichtet werden, Voraussetzung ist jedoch ein überwiegendes Informationsinteresse und dass der Verbreiter sich die berichtete Äußerung nicht zu Eigen macht (GRUR 11,513 - AnyDVD)."
Wer meine Brochüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" gelesen hat, der weiß, dass ich mir die Äußerungen nicht zueigen gemacht habe...
Zum Beginn der Serie
Das Gebüsch-Gerücht (XXI): In andere Richtung denken?
17. Dezember 2014. Also lautet der Beschluss, dass der Tjaden stundenlang grübeln muss? Das Oldenburger Landgericht hat in dem Rechtsstreit Karin und Tom Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden meinen Prozesskostenhilfeantrag per Beschluss vom 4. Dezember 2014 abgelehnt, weil meine "beabsichtigte Verteidigung nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien keine Aussicht auf Erfolg" bietet. Zwei Richter und eine Richterin haben vor dieser Entscheidung ihre Köpfe zusammengesteckt. Sie studierten höchstrichterliche Urteile, das älteste stammt aus dem Jahre 1987, das jüngste aus dem Jahre 2013.
Über meinen Fall schreibt das Gericht auf Seite 3: "Ob sich der Oberbürgermeister mit Erfolg an die Klägerin herangemacht hat, von dem Kläger erwischt worden ist und von dem Kläger verprügelt worden ist (Zähne ausgeschlagen, gezielter Schlag auf das Auge) ist dem Beweis zugänglich. Es handelt sich demnach um Tatsachenbehauptungen. Die Zulässigkeit von Äußerungen, die Tatsachenbehauptungen beinhalten, richtet sich grundsätzlich nach dem Wahrheitsgehalt. Die Kläger behaupten, die Tatsachen seien unwahr. Der Beklagte hat dies nicht bestritten. Damit geht der Persönlichkeitsschutz dem Recht auf Meinungsäußerung vor, der Persönlichkeitsschutz ist höher zu bewerten als das Interesse des Beklagten an der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen."
Das verstehe, wer will. Auf Seite 2 grenzt das Gericht Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen ab, auf Seite 3 wird diese Abgrenzung aufgegeben. Warum das geschieht, wird nicht erklärt. Außerdem wird mir zum Vorwurf gemacht, dass ich dem Ehepaar Nietiedt nicht widerspreche oder Anstrengungen unternehme, ihre Behauptungen zu widerlegen.
Ich habe schon viele äußerungsrechtliche Verfahren hinter mir. Die merkwürdigsten vor dem Hamburger Landgericht. Das vertrat diese Auffassung: "Meinungsäußerungen enthalten einen Tatsachenkern. Der Tatsachenkern ist dem Beweis zugänglich." Was schlicht bedeutete: Seine Meinung sagen war fast unmöglich. Irgendwann kamen wir auf die Idee: Wir schicken einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an drei Landgerichte. Das Ergebnis: Eine Gericht erließ die Einstweilige Verfügung, ein Gericht nicht, das dritte Gericht verlangte weitere Angaben.
Auch Verdachtsberichterstattung hat mir das Oldenburger Landgericht untersagt - dabei berufen sich die beiden Richter und die Richterin auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 2013 (Az. VI ZR 211/12), die da lautet: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts darf eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, wie sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich gehalten werden darf (Artikel 5 Grundgesetz, § 193 Strafgesetzbuch). Eine Berufung hierauf setzt voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess einschnüren."
Dazu merkt das Gericht an, dass ich als Journalist auftrete, der sich "nicht mit unzuverlässigen Quellen begnügen" dürfe: "Hinzu kommt, dass der Beklagte nicht einmal bestreitet, dass die Tatsachenbehauptungen, die von ihm verbreitet werden, unwahr sind."
Stimmt: Ich habe immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die Gerüchte für unwahr halte. Was ich nicht hätte tun dürfen? Mir wird zum Vorwurf gemacht, dass ich bestimmte Quellen gar nicht erst angezapft, sondern zum Versiegen gebracht habe? Soll ich den Kurs ändern - und Zeuginnen und Zeugen aufrufen, die immer noch behaupten, dass die Geschichte wahr ist? Die gibt es! Danach darf in die Verdachtsberichterstattung einsteigen?
Dieser Beschluss kann nicht einmal dem Ehepaar Nietiedt gefallen. Wenn ich dann auch noch erwähne, dass ich den Namen dieses Unternehmers in meinen Beiträgen immer mit Tom N. abgekürzt und nie verraten habe, woher er kommt, bis sein Name in der "Wilhelmshavener Zeitung" in diesem Zusammenhang erwähnt worden ist - und zwar auf Initiative des Oberbürgermeisters und von ihm selbst...Dann verstehe jedenfalls ich die Gerichtswelt nicht mehr.
Mein Anwalt und ich können gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Dafür haben wir einen Monat Zeit. Aber erst einmal muss das Oldenburger Landgericht darüber entscheiden, ob es überhaupt zuständig ist. Ich wohne in Burgwedel. § 13 Zivilprozessordnung (ZPO) zufolge ist das Oldenburger Landgericht für mich nicht zuständig.
Zum Schluss noch etwas Privates: 1985 hat ein Magazin aus der Region Hannover berichtet, dass ich häufiger mit einer vielen noch unbekannten Frau gesehen werde. Die sei ebenfalls sehr hübsch. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dieses Magazin zu verklagen. Das wäre nur anders gewesen, wenn der Redakteur geschrieben hätte, dass diese Frau hässlicher ist als meine Ehefrau...
Und etwas 2011 Veröffentlichtes: In meiner Broschüre "Wahl spezial - Gelebte Demokratie an der Jade" habe ich Merkwürdigkeiten über die Oberbürgermeisterwahl zusammengetragen. Dagegen hat niemand geklagt...
Wer meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" liest, bekommt einen gewissen Informationsvorsprung Hier klicken
Nichts Neues aus Oldenburg
5. Februar 2015. Aus Oldenburg nichts Neues: das schriftliche Vorverfahren zieht sich hin. Das Oldenburger Landgericht hat immer noch nicht über seine Zuständigkeit entschieden, die mein Anwalt und ich bestreiten. "Klasse!", schreibt mir dieser Tage ein Leser meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven", während die Landesbühne keine Stellung dazu nimmt, dass sich jemand als Chefdramaturg der Landesbühne ausgegeben hat, um meine Veröffentlichung bei Amazon schlecht zu bewerten. Sogar mit Klage drohte mir dieser anonyme Kommentator. Dazu sagt die Landesbühne nichts...
Weitere Bestellungen
22. Februar 2015. Ich bedanke mich bei allen, die in diesen Tagen meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" bei Amazon bestellt haben. Das Oldenburger Landgericht hat immer noch nicht über seine Zuständigkeit bzw. Nichtzuständigkeit entschieden...Der Klick zur Broschüre
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24. Februar 2015. Dieser Klick führt nun ins Leere. Hier klicken Nach einem Gütetermin vor dem Oldenburger Landgericht hat das Wilhelmshavener Bürgerportal eine Glosse über das "Gebüsch-Gerücht" aus dem Netz genommen. Obwohl in dem Beitrag keine Namen genannt wurden, seien die Schilderungen dennoch bestimmten Personen zuzuordnen. Mit einem Strafantrag scheiterte Oberbürgermeister Andreas Wagner jedoch, er legte allerdings Beschwerde ein.
Weiter keine Post aus Oldenburg
5. April 2015. Im schriftlichen Vorverfahren Tom und Karin Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden rührt sich weiter nichts, keine neue Post vom Landgericht Oldenburg. Die Klage stammt aus dem August 2014!
Akte wandert weiter
7. April 2015. Das Oldenburger Landgericht kann unserer Beschwerde gegen die Ablehnung unseres Prozesskostenhilfeantrags nicht abhelfen, teilt uns das Gericht mit. Entscheiden soll jetzt das Oberlandesgericht. In der Begründung heißt es: "Zwar darf auch grundsätzlich über Äußerungen, durch die in rechtswidriger Weise Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt worden sind, trotz der in der Weiterverbreitung liegenden Perpetuierung oder sogar Vertiefung des Ersteingriffs berichtet werden, Voraussetzung ist jedoch ein überwiegendes Informationsinteresse und dass der Verbreiter sich die berichtete Äußerung nicht zu Eigen macht (GRUR 11,513 - AnyDVD)."
Wer meine Brochüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" gelesen hat, der weiß, dass ich mir die Äußerungen nicht zueigen gemacht habe...
Zum Beginn der Serie
Das Gebüsch-Gerücht (XXI): In andere Richtung denken?
die kläger behaupten, das ist nicht wahr. der beklagte behauptet, das ich nicht wahr. und deshalb gewinnen die kläger? da der prozess in hannover stattfinden wird, werden vier alle (in anlehnung an otto) kommen. aber erst einmal frohes fest und guten rutsch. k. und s. aus b.
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