Auf der Straße

Foto: GEW
Jugendämter demonstrieren in Berlin für mehr Geld und Personal

Wenn ein System schlecht ist, steigert man die Zahl der Beschäftigten in diesem System und bezahlt jeden Beschäftigten besser? Diese Frage muss man sich stellen, wenn man hört und liest, was Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter fordern, die in diesen Tagen in Berlin auf die Straße gegangen sind. Sie wollen 140 neue Stellen und werfen der Politik Versagen vor.

Dass die Politik versagt, soll nicht bestritten werden. Dieses Versagen beginnt schon bei den Jugendhilfeausschüssen in den Kommunen und Städten. Die hören nicht gern zu, wenn es um das Jugendamt geht. Wahrscheinlich ist das so, weil sie das System gar nicht mehr begreifen. Da lassen sie lieber dem Jugendamt schlampige Arbeit und merkwürdige Vorkommnisse durchgehen als sich klar zu machen, was Sache ist. 

Die Sache vieler Jugendämter heißt Gesetzesbruch in unzähligen Fällen. Auch in Berlin will hoffentlich niemand 140 neue Gesetzesbrecher. Die Sache heißt Allmacht von Gutachtern, die dazu auch noch teuer ist. Die Sache heißt Parteilichkeit der Jugendämter, die sich auf eine Seite schlagen und der anderen ein Schnippchen nach dem anderen schlagen. Die Sache heißt Ignoranz, wenn Jugendämter Verwandte und Bekannte nicht anhören, sondern sie rauskegeln. Die Sache heißt mangelnde Einsicht in Fehler, die nicht abgestellt, sondern sogar noch vermehrt werden. Die Sache heißt schlecht ausgebildete Familienrichter, die sich allzu schnell der Meinung des Jugendamtes anschließen, ohne sich angeschaut zu haben, worüber sie urteilen. Die Sache ist Überforderung von Familien mit einem Idelbild, dem nicht einmal die Familien der Jugendamtsmitarbeiter entsprechen können. Die schlimmste Sache ist, wenn Kinder nur noch ein Aktenzeichen sind, während sich Behörde, Gerichte und Eltern in den Haaren liegen.

Das Kinder- und Jugendhilfesystem in Deutschland ist schon oft studiert und analysiert worden. Die Ergebnisse sind erschreckend. Das erschreckenste Ergebnis: An mehr als 50 Prozent der Kindesentzüge dürfen erhebliche Zweifel angemeldet werden.

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