"Reichsbürger"
Stuss bei Facebook-gern in der AfD
Sie verbreiten Stuss bei Facebook, sie sind gern gesehen in der AfD, für sie gibt es keine souveräne Bundesrepublik Deutschland und keine Verfassung, sie erfinden eigene Hoheitsgebiete und werden nach einem Polizisten-Mord bei Nürnberg über Nacht zum Medien- und in Niedersachsen zum Landtags-Thema.
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 42 der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP):
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet am 7. Oktober 2016, dass die sogenannten Reichsbürger zunehmend zu einem Problem für Behörden und Justiz in Niedersachsen werden. So würden neuerdings Behörden in der Region Hannover mit pseudojuristischen Widersprüchen überschüttet und Verwaltungsangestellte drangsaliert. Die Region Hannover reagierte bereits mit einem Rundschreiben an ihre Mitarbeiter.
Auch der Niedersächsische Richterbund reagiert auf die Vorkommnisse und fordert das Justizministerium zum Handeln auf. Der Landesvorsitzende Frank Bornemann wird mit den Worten zitiert: „Wir brauchen eine Strategie, wie wir den ‚Reichsbürgern' entgegentreten können." Sie stellten in den Gerichtssälen zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar, so Bornemann, und er fordert in diesem Zuge mehr Wachpersonal in den Gerichtssälen.
1. Wie oft wurde in den niedersächsischen Gerichten durch die sogenannten Reichsbürger gegen die Hausordnung verstoßen?
Verstöße gegen die Hausordnung der einzelnen niedersächsischen Gerichte durch Besucherinnen und Besucher und Personen im Besonderen, die sich als „Reichsbürger" bezeichnen oder anderweitig zu erkennen geben, werden statistisch nicht erfasst. Mangels statistischer Erfassung einerseits und Eingrenzung des Abfragezeitraums andererseits konnten die Berichte der niedersächsischen Gerichte nur auf Grundlage retrospektiver Bewertung von in Erinnerung gebliebener Vorfälle erfolgen. Dies vorausgeschickt, haben die niedersächsische Gerichte mitgeteilt, dass in grob geschätzten 19 Fällen gegen die Hausordnung verstoßen worden sei.
2. Wie oft kam es zu Auseinandersetzungen mit den sogenannten Reichsbürgern in den niedersächsischen Gerichten?
Auseinandersetzungen mit Personen, die sich als „Reichsbürger" bezeichnen oder anderweitig zu erkennen geben, werden statistisch nicht erfasst. Mangels statistischer Erfassung einerseits und Eingrenzung des Abfragezeitraums andererseits konnten die Berichte der niedersächsischen Gerichte nur auf Grundlage retrospektiver Bewertung von in Erinnerung gebliebener Vorfälle erfolgen. Dies vorausgeschickt, haben die niedersächsische Gerichte mitgeteilt, dass es in grob geschätzten 135 Fällen zu den genannten Auseinandersetzungen in den Gerichten gekommen sei.
In dieser Schätzung wurden auch solche Vorfälle aufgenommen, die sich zwar nicht im Gerichtsgebäude zugetragen haben, aber insbesondere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Außendienst betreffen und keinesfalls außer Betracht gelassen werden dürfen. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Celle scheinen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aktuell am gravierendsten von den Übergriffen betroffen zu sein.
3. Verfügen die niedersächsischen Gerichte über genügend Personal, um die Sicherheit in den Gerichten zu gewährleiten?
Das Sicherheitskonzept 2014 sieht vor, dass anlassbezogene Einlasskontrollen immer und überall dort durchzuführen sind, wo sie notwendig sind. Es sieht außerdem vor, dass die Anzahl anlassunabhängiger Einlasskontrollen im Vergleich zum Konzept der früheren Landesregierung um 10 % gesteigert wird.
Die Mehrbedarfe im Wachtmeisterdienst, die durch die verstärkten Sicherheitsanforderungen des Sicherheitskonzepts 2014 sowie durch Sicherheitseinsätze von Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeisterin in Gerichtsverhandlungen erforderlich geworden sind, wurden im Haushalt 2015 durch eine Personalverstärkung um insgesamt 20 Vollzeiteinheiten (VZE) abgebildet. Um die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen in der niedersächsischen Justiz weiterhin nachhaltig zu gewährleisten, ist außerdem geplant, im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorgesehene Stellen mit der Wertigkeit A7 im Umfang von 10 VZE dem Wachtmeisterdienst zuzulegen.
Zum Thema: Die "Reichsbürger" und das Jugendamt Hier klicken
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Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 42 der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP):
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet am 7. Oktober 2016, dass die sogenannten Reichsbürger zunehmend zu einem Problem für Behörden und Justiz in Niedersachsen werden. So würden neuerdings Behörden in der Region Hannover mit pseudojuristischen Widersprüchen überschüttet und Verwaltungsangestellte drangsaliert. Die Region Hannover reagierte bereits mit einem Rundschreiben an ihre Mitarbeiter.
Auch der Niedersächsische Richterbund reagiert auf die Vorkommnisse und fordert das Justizministerium zum Handeln auf. Der Landesvorsitzende Frank Bornemann wird mit den Worten zitiert: „Wir brauchen eine Strategie, wie wir den ‚Reichsbürgern' entgegentreten können." Sie stellten in den Gerichtssälen zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar, so Bornemann, und er fordert in diesem Zuge mehr Wachpersonal in den Gerichtssälen.
1. Wie oft wurde in den niedersächsischen Gerichten durch die sogenannten Reichsbürger gegen die Hausordnung verstoßen?
Verstöße gegen die Hausordnung der einzelnen niedersächsischen Gerichte durch Besucherinnen und Besucher und Personen im Besonderen, die sich als „Reichsbürger" bezeichnen oder anderweitig zu erkennen geben, werden statistisch nicht erfasst. Mangels statistischer Erfassung einerseits und Eingrenzung des Abfragezeitraums andererseits konnten die Berichte der niedersächsischen Gerichte nur auf Grundlage retrospektiver Bewertung von in Erinnerung gebliebener Vorfälle erfolgen. Dies vorausgeschickt, haben die niedersächsische Gerichte mitgeteilt, dass in grob geschätzten 19 Fällen gegen die Hausordnung verstoßen worden sei.
2. Wie oft kam es zu Auseinandersetzungen mit den sogenannten Reichsbürgern in den niedersächsischen Gerichten?
Auseinandersetzungen mit Personen, die sich als „Reichsbürger" bezeichnen oder anderweitig zu erkennen geben, werden statistisch nicht erfasst. Mangels statistischer Erfassung einerseits und Eingrenzung des Abfragezeitraums andererseits konnten die Berichte der niedersächsischen Gerichte nur auf Grundlage retrospektiver Bewertung von in Erinnerung gebliebener Vorfälle erfolgen. Dies vorausgeschickt, haben die niedersächsische Gerichte mitgeteilt, dass es in grob geschätzten 135 Fällen zu den genannten Auseinandersetzungen in den Gerichten gekommen sei.
In dieser Schätzung wurden auch solche Vorfälle aufgenommen, die sich zwar nicht im Gerichtsgebäude zugetragen haben, aber insbesondere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Außendienst betreffen und keinesfalls außer Betracht gelassen werden dürfen. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Celle scheinen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aktuell am gravierendsten von den Übergriffen betroffen zu sein.
3. Verfügen die niedersächsischen Gerichte über genügend Personal, um die Sicherheit in den Gerichten zu gewährleiten?
Das Sicherheitskonzept 2014 sieht vor, dass anlassbezogene Einlasskontrollen immer und überall dort durchzuführen sind, wo sie notwendig sind. Es sieht außerdem vor, dass die Anzahl anlassunabhängiger Einlasskontrollen im Vergleich zum Konzept der früheren Landesregierung um 10 % gesteigert wird.
Die Mehrbedarfe im Wachtmeisterdienst, die durch die verstärkten Sicherheitsanforderungen des Sicherheitskonzepts 2014 sowie durch Sicherheitseinsätze von Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeisterin in Gerichtsverhandlungen erforderlich geworden sind, wurden im Haushalt 2015 durch eine Personalverstärkung um insgesamt 20 Vollzeiteinheiten (VZE) abgebildet. Um die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen in der niedersächsischen Justiz weiterhin nachhaltig zu gewährleisten, ist außerdem geplant, im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorgesehene Stellen mit der Wertigkeit A7 im Umfang von 10 VZE dem Wachtmeisterdienst zuzulegen.
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