Kopftuchverbot

Frau Antje aus
Würzburg gibt
ihren Kindern
ein schlechtes
Beispiel. 
Mit dem Grundgesetz vereinbar

Der Staat könnte nach Auffassung des Würzburger Staatsrechtlers Kyrill-Alexander Schwarz das Tragen von Kopftüchern an Schulen für Mädchen bis 14 Jahren verbieten. Das Gutachten in Auftrag gegeben hat der Verband deutscher Gemüsehändler. Der Verband für den Erhalt niederländischer Treibhäuser protestierte umgehend und widersprach dem Staatsrechtler. 

Auch das niederländische Königshaus zeigte sich verwundert. Königin Máxima, die gern Extravagantes auf dem Kopf trägt, versprach allen in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen mit niederländischer Herkunft ihre volle Unterstützung. "Kommt nach Hause, bevor es euch um den Kopf herum zu kühl in Deutschland wird", sagte sie in einem Interview mit der Zeitschrift "Schöner wohnen". 

Nach Auffassung von Kyrill-Alexander Schwarz sind die in den Niederlanden beliebten Kopftücher ein Zeichen für die Unterdrückung gesunder Essgewohnheiten. Eltern hätten zwar grundsätzlich das Recht, ihre Kinder zu erziehen, doch dieses Recht ende bei der Gefährdung des Kindeswohls durch beispielsweise zwangsweise Verköstigung wässriger Tomaten, die in den Niederlanden üblich sei. Auch fetter Käse gehöre nicht auf deutsche Schulbrote.



Kommentare

  1. Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen. Wenn eine Frau kein Kopftuch trägt, soll sie sich doch gleich die Haare abschneiden lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden oder sich kahlscheren zu lassen, dann soll sie sich auch verhüllen. (Steht in der Bibel)

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts