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am 29. September 2021
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Wir wissen, was Tjaden im Dezember 2021 tun wird

An die Bundesagentur für Arbeit/Betr. Jobcenter Wilhelmshaven/Inkassoservice 29. September 2021

"Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast." Das ist der Titel eines Horrorfilms aus dem Jahre 1997.

"Wir wissen, was der Tjaden im Dezember 2021 tun wird." Das könnte der Titel einer Horrorkomödie aus diesem Jahr werden. 

Die Handlung: Heinz-Peter Tjaden wird im Jahre 2004 als Redakteur arbeitslos, weil die im Juni 2004 gegründete Wilhelmshavener Wochenzeitung "2sechs3acht4" von der Konkurrenz mit schändlichen Methoden kaputt gemacht wird. Der juristische Vertreter des Konkurrenzverlages behauptet in aller Öffentlichkeit, dass Tjaden "wohl vorbestraft" sei. Im Netz werden Verleumdungen übelster Art verbreitet. 

Tjaden ist ab 2005 hin und wieder auf Hartz IV angewiesen. Finanziell schlägt er sich mehr oder weniger erfolgreich als blogger und als Schriftsteller durch. In dem Portal "Readers Edition" erfreuen sich seine Artikel besonderer Beliebtheit. Anrufer fordern seine Entlassung. Auch andere blogger, für die Tjaden arbeitet, berichten über solche Anrufe. Die Anrufer sind Tjaden namentlich bekannt. Sie sollen hier nicht verraten werden, weil jeder Eingeweihte schnell auf die Lösung kommt. 

Im Jahre 2013 plant Tjaden seine Rückkehr nach Hannover. Er wohnt in Wilhelmshaven in einem Haus, das einer Heuschrecke gehört, die sich um nichts kümmert. Das weiß das Jobcenter. Anfang 2014 findet er eine Bleibe in Burgwedel bei Hannover. Darüber informiert er das Jobcenter persönlich. Da ihm das Jobcenter Wilhelmshaven mitgeteilt hat, dass er ab Mai 2014 Rente beziehen werde, scheint seine finanzielle Zukunft gesichert zu sein. Doch diese Auskunft ist falsch. 

Heinz-Peter Tjaden meldet sich auch ordnungsgemäß in Burgwedel an. Dennoch behauptet das Jobcenter Wilhelmshaven, ihm Post geschickt zu haben, auf die Tjaden nicht reagiert habe. Wegen Verletzung der Meldepflicht werden ihm Leistungen gestrichen. Dagegen klagt Tjaden vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven. Das Gericht stellt fest: Tjaden hat die Meldepflicht nicht verletzt. 

Von der Rentenversicherung bekommt Tjaden die Mitteilung, dass er keinesfalls ab Mai 2014 Rentner sei. Tjaden steht ohne ausreichende finanzielle Mittel da und beantragt deswegen bei der Stadt Burgwedel einen Überbrückungskredit, den er auch bekommt und zurückzahlt. Rentner wird er im Juni 2014. 

Das Jobcenter Wilhelmshaven tritt angebliche Forderungen an Tjaden an den Inkassoservice  der Bundesagentur ab, die regelmäßig um die 4 000 Euro von ihm verlangt. Tjaden weist immer wieder darauf hin, dass die Forderung unberechtigt ist. Er lehnt Ratenzahlungen oder Stundungen deswegen ab. Auch in diesem Jahr.

Heute bekommt Tjaden von der Bundesagentur für Arbeit ein Schreiben. Darin steht: "Ihren Antrag auf Stundung vom 14. Dezember 2021 (!) der Forderung in Höhe von 4081,28 Euro lehne ich im Namen des oben genannten Jobcenters (gemeint ist das Jobcenter Wilhelmshaven) ab."

Da Tjaden noch nicht weiß, was er im Dezember 2021 tun wird, schlägt er erst einmal die Verfilmung der Horrorkomödie vor. Unwahrscheinlich bleibt allerdings, dass er am 14. Dezember 2021 eine Stundung beantragen wird. Hat er noch nie getan...

21. Oktober 2021. Will der Inkasso"service" der Bundesagentur für Arbeit einer abgelehnten Stundung doch noch zuvorkommen? Oder warum habe ich heute wieder einmal einen Formbrief bekommen, in dem ich zum x-ten Male zur Rückzahlung einer angeblichen Forderung des Jobcenters Wilhelmshaven aufgefordert werde? Dieses Mal bis zum 26. Oktober 2021. 


Kommentare

  1. Der 14. Dezember 2021 ist nun auch schon wieder fast sieben Wochen her. Sie lassen immer noch nichts von sich hören.

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