Das Gebüsch-Gerücht (XIX)

Der Wilhelmshavener Unternehmer Tom Nietiedt klagt

1. November 2014. In 14 Tagen muss mein Anwalt dem Oldenburger Landgericht angezeigt haben, dass ich mich verteidigen werde, anschließend haben wir drei Wochen Zeit für die Entgegnung: Der Wilhelmshavener Unternehmer Tom Nietiedt und seine Ehefrau Karin klagen auf Unterlassung.

Unterlassen soll ich die folgenden Behauptungen: "a)...die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen, b) der Kläger habe wegen des Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen". Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll ich ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro zahlen. Sollte ich das Geld nicht aufbringen können, will mich das Ehepaar Nietiedt ins Gefängnis werfen lassen. Die Höchststrafe soll sechs Monate betragen. Die Klageschrift stammt vom 6. Oktober 2014.

Beantragt hat der Anwalt von Karin und Tom Nietiedt einen "frühen Termin". Das klappte schon einmal nicht. Das Landgericht von Oldenburg ordnete ein schriftliches Vorverfahren an. Ich werde für einige Überraschungen sorgen...

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Eine Stadt wie eine Registrierkasse

10. November 2014. Wilhelmshaven gleicht einer Registrierkasse. Schlechte Erfahrungen werden in der Schublade verstaut. Zu ist sie wieder. Irgendwann kommen die nächsten schlechten Erfahrungen dazu. Berichten soll man darüber nicht. Macht man es doch, werden Anwälte aktiv. Jetzt also der Anwalt des Unternehmers Tom Nietiedt, der mich verklagt hat, damit ich Behauptungen nicht mehr aufstelle, die ich gar nicht aufgestellt habe. Ich habe nie behauptet, dass die Ehefrau von Tom Nietiedt mit dem Oberbürgermeister „Ehebruch“ begangen hat, ich behauptete auch nicht, dass Nietiedt deshalb den Oberbürgermeister krankenhausreif schlug. Das taten andere. Ich beschrieb lediglich, wie ein Gerücht immer wieder abgewandelt wurde, bis eigentlich niemand mehr wusste, was die eigentliche Geschichte sein sollte. Was die Urheber anrichten wollten, haben sie angerichtet. Wer aber waren die Urheber? Was wollten sie?

Schon vor gut drei Jahren sind über Andreas Wagner Gerüchte verbreitet worden. Eines Tages erzählte mir einer der neun Oberbürgermeister-Kandidaten, dass an seinem Stand ein Mann aufgetaucht sei, der sich als CDU-Mitglied ausgebe und behaupte, dass Wagner mit 100 000 Euro von der „Wilhelmshavener Zeitung“ unterstützt werde. Die Lokalzeitung wolle Wagner zum Oberbürgermeister machen. Ich solle doch einmal recherchieren.

Das tat ich. Ich fragte den Verleger der „Wilhelmshavener Zeitung“ nach diesem Gerücht. Der schaltete sofort seinen Anwalt ein und ließ mir drohen. Ich sollte meinen Informanten verraten. Ich schrieb einen Bericht über diese Drohung. Meinen Informanten verriet ich nicht. Danach geschah nichts mehr. So kannte ich das von diesem Verleger. Er hatte mir schon häufiger drohen lassen, wenn ihm Berichte von mir nicht gefielen.

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Auch Oberbürgermeister klagt

15. November 2014. Nun klagt auch Oberbürgermeister Andreas Wagner, und zwar wegen dieser Glosse. Hier klicken Vertreten wird Wagner von einem Anwalt, der auch die "Wilhelmshavener Zeitung" vertritt. Diesen Anwalt habe ich in meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" erwähnt, weil er mich 2005 auf einem Wilhelmshavener Gerichtsflur verleumdet hat. Dagegen klagte dieser Jurist bis heute nicht - auch zu "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" schwieg er. In dieser Broschüre habe ich mich mit einem Verleumder-Netzwerk beschäftigt. Bestellungen auf www.lulu.com oder www.amazon.de Ins Suchfeld "Heinz-Peter Tjaden" eintragen.

Zurück zur beklagten Glosse: Würde Wagner dem roten Faden der fadenscheinigen Geschichte folgen, müsste der Oberbürgermeister den Lokalchef der "Wilhelmshavener Zeitung" verklagen, denn der hat für das "Gebüsch-Gerücht" ganz neue Leserkreise erschlossen, die sonst nie von diesem Thema erfahren hätten...Warum machen Wagner und Nietiedt das nicht? Weil der Lokalchef auf Geheiß von Oberbürgermeister und Unternehmer kommentar-aktiv geworden ist?

Wagners Anwalt fordert Informanten-Verrat  Hier klicken

 Neugier geweckt

Googelt man "Andreas Wagner", schlägt google sofort die Namenskombination "Andreas Wagner/Tom Nietiedt" für die weitere Suche vor. Ganz oben steht hier klicken Die Einträge beweisen: Einige sind erst wegen der Veröffentlichungen in der "Wilhelmshavener Zeitung" neugierig geworden.

Erster Beschluss

17. Dezember 2014. In Sachen Nietiedt gegen Tjaden hat uns das Oldenburger Landgericht einen ersten Beschluss geschickt. Weitere Infos, hier klicken 






Kommentare

  1. walpurgis, walzner, nietiedt...die liste der prozessverlierer, die ein freies internet nicht mögen, wird also immer länger. in den ersten berichten von herrn tjaden steht der name nietiedt gar nicht. dass nietiedt von dem gerücht betroffen ist, hat nietiedt erst selbst öffentlich bekannt gemacht. vielleicht sollte er sich selbst verklagen...

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  2. per bestellung der broschüre zeige ich nietiedt nun, was ich von seiner klage halte :-) sandra schneider aus o.

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  3. geben sie es doch zu, herr tjaden. nietiedt arbeitet für ihre werbeabteilung und tut alles, um den verkauf ihrer broschüre anzukurbeln :-) ich habe soeben ein exemplar bestellt. frank krause aus w.

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  4. dass nietiedt für meine werbeabteilung arbeitet, bestreite ich hiermit ganz energisch. obwohl ich verständnis für den verdacht habe. mein anwalt hat inzwischen dem gericht unsere verteidigung angezeigt. demnächst werden wir wohl auch herausfinden, was nietiedt eigentlich will.

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  5. wir haben inzwischen die zuständigkeit des landgerichtes oldenburg gerügt, da dieses gericht für mich gar nicht zuständig sein kann. eine klageerwiderung haben wir natürlich auch verfasst :-)

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  6. ich bitte noch um etwas geduld wegen des beschlusses des oldenburger landgerichtes. der ist so unglaublich, dass wir möglicherweise nicht mehr behaupten dürfen, das gerücht sei nicht wahr! würde bedeuten: wir müssten zeugen dafür aufrufen, dass es sich um keine freie erfindung handelt. war das das ziel von nietiedt?

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