Das Gebüsch-Gerücht (XXIII)

Unternehmer-Anwalt droht mit Zwangsvollstreckung

7. August 2015. Das schriftliche Urteil des Oldenburger Landgerichtes liegt meinem Anwalt seit dem 29. Juli 2015 vor, dem Anwalt des Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaares Karin und Tom Nietiedt ebenfalls. Rechtskräftig wird es am 26. August 2015. Vor Gericht habe ich bereits Berufung angekündigt. Das Urteil wird also am 26. August 2015 gar nicht rechtskräftig.

Dennoch hat mein Anwalt am 31. Juli 2015 Post vom gegnerischen Anwalt bekommen. Ich soll bis zum 15. August 2015 919,79 Euro an ihn zahlen. Andernfalls droht der Nietiedt-Anwalt mit Zwangsvollstreckung. Bis das Urteil rechtskräftig werden könnte, will er also nicht warten.

Das Urteil des Oldenburger Landgerichtes (5 O 2491/14)

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten mündlich, in gedruckter Form oder im Internet zu behaupten oder zu verbreiten,

a) die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen und

b) der Kläger habe wegen Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Anmerkungen: Die Behauptungen, die mir vom Oldenburger Landgericht verboten worden sind, habe ich nie aufgestellt. Das wissen alle, die meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" gelesen haben. Außerdem: Wie wollen ein Gericht und Kläger verhindern, dass ein Gerücht in persönlichen Gesprächen verbreitet wird? Mit Tag- und Nacht-Überwachung aller, die an der Verbreitung eines Gerüchtes interessiert sein könnten (Orwell-Staat?)?

Auch dieser Anwalt hat mich auf der Rechnung...

Zum Beginn der Serie

Wenn ein Gerücht verbreitet wird

9. August 2015. Im Netz habe ich interessante Tipps zu richtigem Verhalten bei Gerüchten gefunden. Hier klicken

Schriftsatz für Berufung

23. August 2015. Ich habe einen Schriftsatz für die Berufung vor dem Oldenburger Landgericht formuliert. Hier klicken

Aktenzeichen mitgeteilt

9. September 2015. Das Oldenburger Oberlandesgericht (13. Zivilsenat) hat uns das Aktenzeichen für unsere Berufung mitgeteilt: 13 U 72/15.

Kostenfestsetzungsverfahren ausgesetzt

23. September 2015. Das Oldenburger Landgericht hat das Kostenfestsetzungsverfahren für die erste Instanz ausgesetzt. Das Oldenburger Oberlandesgericht müsse erst über unsere Berufung entscheiden. Die Drohung des gegnerischen Anwaltes vom 31. Juli 2015 mit Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung bekommt einen seltsamen Beigeschmack.

Noch einmal zwei Zeugen benannt

4. Oktober 2015. Da mir das Oldenburger Landgericht sinnigerweise vorgeworfen hat, in meinen Berichten über das "Gebüsch-Gerücht" fehlten Bemühungen, den Wahrheitsgehalt dieses Unsinns zu beweisen, machen wir das in der Berufungsverhandlung, falls sie denn stattfinden sollte.  

Auszug aus unserem Schriftsatz an das Oldenburger Oberlandesgericht: "Der Beklagte benennt zwei Zeugen, die behauptet haben, das Gerücht sei wahr.

1. Wolf H. betreibt in Wilhelmshaven das Internetportal...Er behauptet, eine Krankenschwester habe ihm berichtet: Oberbürgermeister Andreas Wagner ist nach der tätlichen Auseinandersetzung in das ...Hospital...gebracht worden. Dort habe man ihm aber nicht helfen können. Deswegen sei er in ein Oldenburger Krankenhaus gebracht worden.

2. Weiter benennt der Beklagte Peter F. Peter F. hat das Gerücht im Internet und auch in persönlichen Gesprächen verbreitet. Angeblich gibt es einen Taxifahrer, der nach der tätlichen Auseinandersetzung bei Facebook die Nachricht verbreitet hat, er habe den Oberbürgermeister Andreas Wagner in ein Krankenhaus gebracht. Herr Wagner werde noch am gleichen Tag zurücktreten. Das berichten auch andere Wilhelmshavenerinnen und Wilhelmshavener.

Der Beklagte rügt ausdrücklich, dass die Zeugen nicht vernommen worden sind."

Az. 13 U 72/15 

Weitere Bestellungen

6. Oktober 2015. Mittlerweile gibt es wieder Bestellungen meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" bei Amazon. Hier klicken

Was wird aus Berufung?

12. Mai 2016. Da sich das Oldenburger Oberlandesgericht nach unserer Berufung gegen das Urteil des Oldenburger Landgerichtes in Schweigen hüllt, hakt mein Anwalt nun schriftlich nach. Meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" ist inzwischen vergriffen und von mir in die Broschüre "Pannenstadt am Meer" aufgenommen worden. Hier klicken 

"Jagdszenen aus Wilhelmshaven" auch als e-book 

Basu-Ratsfrau verurteilt/Urteil rechtskräftig Hier klicken 

Das Gebüsch-Gerücht XXIV

Kommentare

  1. Meine Güte, lassen Sie es endlich gut sein, dass ist wirklich abstoßend. Sie beschäftigen Sie nur mit sich selber, das hat wirklich was Zwanghaftes

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    1. Genau so ist es Frau Dumont. Mehr ist Ihren Ausführungen nicht hinzuzufügen.

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  2. Sie sind witzig. Erst setzen Leute wie Sie ein Gerücht in die Welt und tuscheln es weiter, ich zerpflücke das Gerücht - und nun soll ich über die juristischen Folgen nicht berichten?

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  3. Nein, Sie berichten in einer Art und Weise, die kaum noch zu ertragen ist. Alles dreht sich nur um Sie. Nur andere sind schuld, aber Sie selber nicht. Lassen Sie ihre reißerischen Geschichten doch einfach sein, dann haben Sie auch keine juristischen Folgen zu verkraften. Sie reiten sich ja immer tiefer in einen Misthaufen. Zwanghaft wird es nämnlich dann, wenn man nicht mehr erkennt, wann man aufhören sollte.

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  4. Verstanden. In Ihrem Staat dürfte man sich gegen Klagen nicht wehren, Journalisten und Redakteure bekämen gesetzliche Vorschriften für ihre Berichte, Kommentare, Glossen etc. Als Vorbilder empfehle ich Nordkorea, China, Russland. Oder soll ich gleich ins Gefängnis gehen? Bei Ihren Ansichten sollten Sie verraten, wie Sie heißen und woher sie kommen. Dann kann man Presse- und Meinungsfreiheit besser vor Ihnen schützen.

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  5. da es die frau dumont gar nicht gibt, vermute ich, dass sich hier zwei wilhelmshavener ratsherren, die das gerücht vor einem jahr mit verbreitet haben, die bälle zuzuwerfen. vielleicht haben sie angst, dass das in der berufungsverhandlung rauskommen könnte. wer die broschüre "jagdszenen aus wilhelmshaven" gelesen hat, kommt auch schnell zu solchen schlussfolgerung. mein name ist herrn tjaden bekannt.

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  6. Die Kommentatoren vergessen auch, dass ich seit über einem Jahr nicht mehr in Wilhelmshaven wohne, wo man als Redakteur in der Tat immer wieder mit Klageandrohungen, Abmahnungen, Klagen und Strafanzeigen rechnen muss. Die meisten äußerungsrechtlichen Verfahren habe ich allerdings gewonnen. In meiner Wahlheimat sieht es anders aus. Ich berichte auch hier kritisch. Niemand droht mir mit juristischem Ungemach - und wenn ich in Wilhelmshaven solch eine Broschüre wie "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" veröffentlicht hätte, wäre ich lange aus Gerichtssälen gar nicht mehr herausgekommen.

    Die Verlogenheit der Kommentatoren ist eine andere Sache. Das Gerücht wurde im vorigen Jahr von Unzähligen verbreitet, von allen Parteien, sogar von der CDU, zu der der Oberbürgermeister gehört. Ich kenne alle Details, habe sie mit jemandem geteilt. Die Infos sind also gesichert.

    In meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" habe ich einiges eindämmen können. Vielleicht gefällt den Kommentatoren auch das nicht, denn mir ist ebenfalls bekannt, dass dieses Gerücht weiter gestreut wird. Viele haben davon auch erst aus der "Wilhelmshavener Zeitung" erfahren, die inzwischen über zwei Prozesse berichtet hat...

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  7. Weiterhin sehen sich hier Wilhelmshavener gemüßigt, anonym Kommentare abgeben zu wollen, zu denen sie aus verständlichen Gründen nicht mir ihren Namen stehen möchten. Ich veröffentliche diese Meinungsäußerungen nicht, weil mein blog auch in Städten mit Universitäten gelesen wird, die eine juristische Fakultät haben. Ich will keine angehenden Juristen mit merkwürdigen Rechtsauffassungen verwirren lassen, die zudem allenfalls in Wilhelmshaven gültig sind.

    Die Kläger (Oberbürgermeister und Unternehmer-Ehepaar) haben sich einen Bärendienst erwiesen, sie haben ein Gerücht, das schon tot gewesen ist, mit ihren Klagen, die zu Prozessen führten, wiederbelebt. Das verstehe, wer will. Ich nicht.

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  8. Ihre Art und Weise ist einfach ekelhaft. Wann werden Sie endlich bemerken, dass Sie unserer Stadt nur schaden? Solche Menschen, wie Sie es sind, haben es nicht einmal verdient, dass Ihnen überhaupt zugehört wird. Gleiches gilt für diesen restlichen "Mist" an kleinen Gruppierungen in Wilhelmshaven. Nichts können, aus Unsinn erzählen, wird keinen weiterbringen - schon gar nicht unsere Stadt!

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    1. Warum stehen Sie zu Ihrer Meinung eigentlich nicht mit Ihrem Namen? Weil Sie dazu zu feige sind und eine sachliche Auseinandersetzung gar nicht wollen oder führen können. Das Gerücht, das ich in meiner Serie und in meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" so sehr zerpflückt habe, dass Oberbürgermeister Wagner von einer Klage abgesehen hat, gab es doch und wurde immer weiter variiert. Es begann mit einer Fake-Meldung bei Facebook, das Gerücht wurde geradezu begierig aufgegriffen von Kleingärtnern am Banter See, von so genannten Reichsbürgern, von Mitgliedern aller Parteien. Das Motto lautete: "Ob die Geschichte wahr ist oder nicht, ist uns egal, Hauptsache, sie schadet dem Oberbürgermeister." Warum gab es dieses Motto? Diese Frage sollten Sie sich einmal stellen!

      Dieses Gerücht ist leider typisch für Ihre Stadt. So agieren viele. Jeder gegen jeden. Ich bin dort geboren, habe von 2004 bis 2013 dort wieder gelebt, bin froh, dass ich wieder weg bin. Empfangen wurde ich mit anonymen Verleumdungen wie "Der Tjaden ist ein Kinderschänder", der Anwalt der "Wilhelmshavener Zeitung" behauptete, ich sei vorbestraft, Radio Jade verbreitete auf seinen Kommentarseiten Lügen über mich, der "Scout"-Magazinmacher fügte Unsinn hinzu, der UWG-Ratsherr Walpurgis beschuldigte mich immer wieder falsch, ein Ratsherr stahl Mails, die ich an meinen Neffen geschrieben hatte.

      Und heute? Da sperrt das Bürgerportal erst einmal bei Facebook alle Leute, die sich melden könnten und fällt dann in Person von Peter Freudenberg als Pressesprecher des Fördervereins Banter See über einen Wilhelmshavener dermaßen her, dass allen Anständigen Hören und Sehen vergeht. Verteidigt werden kann er bei Facebook nicht, weil - siehe oben - alle, die das tun würden, vom Bürgerportal und Peter Freudenberg blockiert worden sind. Peter Freudenberg gibt damit sogar noch an...

      In der Berufungsverhandlung wird es um die Frage gehen, ob ein Redakteur ein Gerücht zerpflücken darf oder ob auch das Verbreitung eines Gerüchtes zum Nachteil der Betroffenen ist. Tatsache bleibt: Ich habe nichts anonym verbreitet.

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  9. Hier wird weiter versucht, Kommentare mit dem erfundenen Namen Miriam Dumont unterzubringen. Aber so weit bringt mich niemand :-) Anonyme Beschimpfungen meiner Person veröffentliche ich nicht. Ich veröffentliche übrigens gar keine Beschimpfungen. Egal, um wen es geht...

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  10. zu meiner jüngsten meldung schweigt nun die angebliche miriam dumont...dabei ist wahr gewesen, was ich schrieb. die angedrohte zwangsvollstreckung war nur eine drohung, die juristisch überhaupt nicht zu rechtfertigen ist...

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