Das Gebüsch-Gerücht (XXIV)

Im Kindle-Shop.
Nicht zu teuer bezahlen

Da meine als Print vergriffene Geschichte "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" über ein Gebüsch-Gerücht bereits bei ebay angeboten und zu ziemlich hohen Preisen verkauft wird, biete ich die Broschüre hier als e-book an. Denn das Interesse scheint immer noch groß zu sein - das soll aber nicht teuer bezahlt werden.

Wie die Gerichte letztendlich über diese Veröffentlichung entscheiden, steht noch in den juristischen Sternen. Die Frage lautet: Darf ein Redakteur, dürfen Medien Gerüchte über öffentliche Personen wie den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven verbreiten - oder ist das sogar dann tabu, wenn das Gerücht widerlegt wird?

Was in Wilhelmshaven sonst noch möglich ist 

Oberlandesgericht Oldenburg will Berufung nicht zulassen

14. Juni 2016. Das Oberlandesgericht von Oldenburg wird meine Berufung gegen das Urteil des Oldenburger Landgerichtes vom 1. Juli 2015 nicht zulassen. Heißt es in einem "Hinweisbeschluss" des Gerichtes vom 7. Juni 2016. Begründung: "Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichtes durch Urteil. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten. Die Berufung hat auch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat mit zutreffenden Erwägungen angenommen, dass die Berichterstattung des Beklagten die Rechte der Kläger (gemeint ist das Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaar Karin und Tom Nietiedt) verletzt..."

Sei der "Wahrheitsgehalt ungeklärt", bestehe "sorgfältige Recherchepflicht". In diesem Fall sei der Wahrheitsgehalt gar nicht ungeklärt, denn ich sei mir mit dem Unternehmer-Ehepaar einig, "dass die Behauptungen unwahr sind". Deshalb habe die "Verbreitung der unwahren Gerüchte auch nicht der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedient". 

Was aber ist der Sinn meiner Artikel gewesen? Ich habe eher satirisch aufs Korn genommen, wie man in Wilhelmshaven reagiert, wenn ein Gerücht auftaucht. Dieses Gerücht musste ich auch nicht mehr in Umlauf bringen, es war im Umlauf und wurde nach jeder Widerlegung abgewandelt, bis die Gerüchteverbreiter geschwiegen haben. Mein "berechtigtes Interesse" (und eigentlich auch das Interesse der Betroffenen) war, einer wild gewordenen Verleumder-Meute Einhalt zu gebieten. Ich ging satirisch vor, Oberbürgermeister Andreas Wagner und Unternehmer-Ehepaar Nietiedt reagierten mit Strafanzeigen und Klagen.

Zu dem "Hinweisbeschluss" können mein Anwalt und ich bis zum 24. Juni 2016 Stellung nehmen.

Meine Stellungnahme zum Hinweisbeschluss Hier klicken 

Kein Schnüffler

15. Juni 2016. An der "sorgfältigen Recherchepflicht" knabbere ich in diesem Fall doch ein wenig herum. Hätte ich auch im Privatleben des Oberbürgermeisters und des Unternehmer-Ehepaars herumschnüffeln sollen? Das mache ich nicht. Wer mit wem mehr oder weniger vergnügliche Stunden verbringt, geht mich überhaupt nichts an. Davon betroffen bin ich nur, wenn sich eine Frau mit mir verabredet, die nicht kommt, weil sie die Verabredung mit einem anderen bevorzugt. Dann stehe oder sitze ich irgendwo doof herum und das mag ich nicht.

Der Richter hat am 1. Juli 2015 sehr sauer darauf reagiert, als ich sagte, dass ich das Wort "Ehebruch" überhaupt nicht mag. Ein so genannter "Seitensprung" sei für mich auch kein "Ehebruch", davon könne man nur reden, wenn das Versprechen, ein Leben lang füreinander da zu sein, gebrochen werde. Das hat der Richter irgendwie gar nicht verstanden. Das ist mir unverständlich.

Berufung abgelehnt

11. Juli 2016. Der Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Hier klicken

Zu guter Letzt: Mail an den Anwalt des Unternehmer-Ehepaares


24. Juli 2016. Sehr geehrter Herr Arkenau, mein Anwalt hat mir Ihr Schreiben übermittelt. Sie schlagen eine Ratenzahlung vor, sonst drohen Sie mir mit Zwangsvollstreckung. Als Anwalt sollten Sie allerdings wissen, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Beklagten der Kläger zahlungspflichtig wird.  Das wäre also Herr N,.
Gleichwohl schlage ich vor: Da im August eine Ratenzahlung ausläuft, zu der ich verpflichtet gewesen bin, könnte ich an Sie ab 1. Oktober 2016 die Summe überweisen. Das wären 25 Euro. Die andere Ratenzahlungsverpflichtung, die ich habe, kennen Sie bereits.
Auf meinen Internet-Seiten www.burgdorferkreisblatt.de habe ich übrigens über ein Gerücht berichtet, das in der Region Hannover über einen Prominenten verbreitet wird. Ich tat das wie im “Fall N.”. Anschließend wurde ich nicht etwa verklagt, der Betroffene bedankte sich bei mir. So geht es natürlich auch. Aber ich wohne auch nicht mehr in Wilhelmshaven...
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und grüßen Sie bitte Ihren Kollegen Dr. Biester von mir. Wir kennen uns.
Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel

Schlechter Stil

4. Dezember 2016. Die Akte ist geschlossen, jetzt geht es um die Kosten, die ich zu tragen habe. Nietiedts Wilhelmshavener Anwalt Arkenau habe ich eine Ratenzahlung vorgeschlagen, die ich mir leisten kann. Doch Arkenau will monatlich die achtfache Rate haben. Das teilte er nicht etwa mir mit, sondern meinem Anwalt, der mich vor Gericht vertreten hat. 

Was hat mein Anwalt mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Arkenau und mir zu tun? Ich habe diesem Anwalt mitgeteilt, dass ich so was für einen schlechten Stil halte. Wobei man natürlich nicht vergessen darf, dass der in Wilhelmshaven seine Kanzlei hat. Dort ist in gewissen Kreisen schlechter Stil üblicher Stil.

Siehe auch "Effi Briest an der Nordsee" 


Zum Beginn der Serie

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