Jugendamt Unser

Wird von vielen Mitarbeitern morgens gebetet

Für so manche Jugendamtsmitarbeiterin und so manchen Jugendamtsmitarbeiter beginnt der Dienst mit einem Gebet, das da lautet:

Unser täglich Unfähigkeit gib uns heute
Und erlöse uns von den Eltern
Denn sie sind das Übel
Und sozialpädagogisch nicht vorgebildet.
Unser sei das Gesetz und die Begehrlichkeit
Am Schreibtisch und auch draußen.
Verfahrenspfleger grüßen wir auch heute
Denn sie sind bei uns alle Tage.
Bei Gericht und auch sonst ohne Frage
Die ein Richter auch nie stellen würde.

Erhört wird dieses Gebet fast immer. Also auch in Otterndorf. Dieser Ort muss nicht gegoogelt werden, eine Information reicht: Dort gibt es ein Familiengericht. Bei diesem Gericht hat sich eine Mutter aus Lüneburg nach einer Verfahrenspflegerin erkundigt. Wissen muss man: Verfahrens- und Umgangspfleger sollen sich um Kinder kümmern, die den Eltern weggenommen worden sind. Stellen Eltern Anträge, antworten diese Leute im Namen der Kinder. Beispielsweise - wie Martina Große-Feldhaus aus Lüdinghausen - dass es sich bei einer geplanten Taufe von Kindern um "Kindeswohlgefährdung" handelt. Als ich diese Verfahrenspflegerin im Dezember 2010 vor dem Familiengericht von Münster fragen wollte, woher sie ihr Wissen beziehe, antwortete nicht sie, sondern die Richterin: "Weil sie das schon lange macht." Damit war das Thema vom Richtertisch. Martina Große-Feldhaus bekam für diesen Gerichtstermin 643 Euro - ich nichts.

Doch irgendwann bekommt man immer eine Antwort auf Fragen, die einen beschäftigen. Womit wir wieder bei der Mutter aus Lüneburg wären. Die bekam von einem Familienrichter zur Antwort: "Teile ich Ihnen mit, dass mir nicht bekannt ist, wann Frau Rost-Helle das erste Mal als Verfahrenspflegerin oder als Umgangspflegerin vom bisherigen Gericht bestellt wurde. Auch ist mir nicht bekannt, welche Ausbildung Frau Rost-Helle absolviert hat. Besondere Auflagen bestehen für einen Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistand nicht." Außerdem sei diese Frau nicht mehr für das Amtsgericht in Otterndorf tätig (deshalb die Formulierung "bisheriges Gericht").

Diese Mutter aus Lüneburg erhebt in Flugblättern schwere Vorwürfe. Ihr Sohn sei von Kinderschändern verschleppt worden. Bei Facebook schreibt sie unter Angelika Pieper. Die Antwort des Familiengerichtes von Otterndorf hat sie mir heute zugefaxt. Nun also soll ich glauben: Eine Verfahrenspflegerin braucht keine Ausbildung. Denn es geht um Kinder, nicht um die Reparatur von Autos oder Kühlschränken...?Dafür braucht man eine.

Zumindest eine Mitarbeiterin des Wilhelmshavener Jugendamtes darf übrigens für eine Wohnungsdurchsuchung auch Polizeibeamte anheuern, die falsche Namen angeben. Der Leiter dieser Behörde hat dieser Tage gesagt, dass Kinder ihren "Sozialraum" verlassen sollen, um die Stadt kennenzulernen. Polizeibeamte mit falschen Namen jedoch sollten nach meiner Auffassung besser in ihrem "Sozialraum", also in der Kantine des Polizeireviers bleiben...

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Kommentare

  1. unfassbar. ein verfahrenspfleger ist der "anwalt der kinder"...der braucht keine ausbildung...?

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  2. Danke das hast du sehr gut beschrieben.

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