Wenn du denkst,

...du denkst, dann denkst du nur...

Da lese ich gestern die Tipps eines Familien-Anwaltes aus Solingen, der sich kritisch mit der "Arbeit" von Jugendämtern und Familiengerichten auseinandersetzt, verlinke seinen Beitrag bei Facebook - und schon meldet sich eine ehemalige Mandantin dieses Anwaltes und berichtet mich vom Hocker Hauendes. 

Einen Vorschuss von 4 000 Euro soll dieser Jurist von ihr verlangt haben. 2 500 Euro habe er in einer ersten Rate bekommen. Nach einer Woche habe sie ihm das Mandat wieder entzogen, doch "immerhin" habe er berichtet, dass man ihn massiv unter Druck setze.

Jugendämter, die sich beim Kindeswohl viel zu oft als Drückeberger erweisen, sich in Hamburg von der Sozialsenatorin störrisches Fehlverhalten vorwerfen lassen müssen, sich zu Verleumdungen von Eltern herablassen, von denen schon kurze Zeit später niemand mehr etwas wissen will, die von der Politik kaum kontrolliert werden und deshalb munter Gesetze brechen, üben Druck aus? 

Von Familiengerichten ist mir das bekannt. Ein Gutachter aus Südniedersachsen erzählt glaubhaft, er bekomme keine Aufträge mehr, weil er nicht schreibe, was er schreiben solle. Aber auch dafür gibt es längst eine Lösung. Gefällt einem Gericht ein Gutachten nicht, kann es auch schon mehr als einmal vorkommen, dass gar nicht ins Gewicht fällt, was ein Gutachter meint. Das Gericht meint dann eben etwas anderes, weil das Kind schon weg ist und eine Rückkehr Mehrarbeit bedeuten würde. Außerdem sind viele Gutachten kritisch betrachtet sowieso für die Katz, die nachts grau ist. Was soll´s also. Wer will da schon Licht machen?

Es ist, wie es ist, sagt nicht nur die Liebe, das sagen auch viele Jugendämter und Familiengerichte. Glauben Sie nicht? Dann müssten Sie auch bestreiten, was mir ein Kind am Telefon vorgespielt hat. Erst ist dieses Kind mit seinen Geschwistern in einer Einrichtung gewesen, die sich angeblich um ehemalige Drogenkonsumenten kümmert, während die Mutter schon lange nicht mehr dort ist, dann haut es ab und fragt einen Jugendamtsmitarbeiter, wann seine Geschwister nach Hause kommen. 

Diese Geschwister sind 10 und 11 Jahre alt - und sollen - so der Jugendamtsmitarbeiter - bleiben, wo sie sind, bis sie das 14. Lebensjahr erreicht haben. Weil sie noch nicht begriffen haben, wie ehemalige Drogenkonsumenten ticken, die sich in der Einrichtung täglich mit Beschaffungskriminellen und Frauen unterhalten, die für Rauschgift anschaffen gegangen sind?

Fragen Sie doch mal! Vielleicht werden Sie dann so an der Nase herumgeführt wie ich. Hier klicken Würde eines Tages in der Zeitung stehen, dass Erdogan neuerdings ein deutsches Jugendamt leitet, würde ich möglicherweise denken: "Auf jeden Topf passt ein Deckel." Man weiß ja nie - jedenfalls bei Jugendämtern und Familiengerichten. 




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