Nicht nur für Flüchtlinge

Deutsch-Kurse auch für Bürohengste

Die deutsche Sprache lernen, ist wichtig für Flüchtlinge, die sich in Deutschland zurechtfinden wollen. Solche Kurse müsste es aber auch für Bürohengste geben, damit sie Zusammenhänge verstehen lernen.

Der Fall: Ein Hartz-IV-Empfänger soll gut 1300 Euro zurückzahlen, weil er diese Summe angeblich unberechtigt kassiert hat. Vorgeworfen wird ihm eine unterlassene Information des Jobcenters. Dafür soll er auch noch ein Bußgeld von gut 150 Euro zahlen. Gegen den Bußgeldbescheid wehrt sich der Hartz-IV-Empfänger vor Gericht. Die erste Verhandlung ist ausgefallen, die zweite soll demnächst stattfinden. Über den Stand der gerichtlichen Dinge hält er das Jobcenter auf dem Laufenden, das trotzdem die Inkassostelle der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen einschaltet. Begründung: "Die Forderung von gut 1 300 Euro hat mit der Klage gegen den Bußgeldbescheid nichts zu tun."

Diese Argumentation kann der Hartz-IV-Empfänger nicht verstehen. Er argumentiert gegenüber dem Jobcenter so: "Stellt das Gericht fest, dass der Bußgeldbescheid unberechtigt gewesen ist, dann ist auch die Behauptung, ich hätte das Jobcenter nicht informiert, vom Tisch. Denn nur wenn ich beweise, dass ich nichts versäumt habe, bin ich vor Gericht erfolgreich."

Klingt logisch. Aber das Jobcenter geht weiter gegen den Hartz-IV-Empfänger vor, er bekommt eine Mahnung nach der anderen von der Inkassostelle der Bundesagentur für Arbeit, die sogar schon versucht hat, Einnahmen von ihm zu pfänden. Dieser Versuch scheiterte.

Immer wieder weist die Inkassostelle den Hartz-IV-Empfänger darauf hin, dass für die Klärung der Angelegenheit das Jobcenter zuständig ist. Das reagiert aber überhaupt nicht mehr - und verstanden hat diese Behörde den Hartz-IV-Empfänger auch nicht. Dabei klingt seine Argumentation durchaus logisch - für gewisse Bürohengste aber wohl erst nach dem Besuch eines Deutsch-Kurses...

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