Das Gebüsch-Gerücht (XXI)

Wollen Gerichte unsere Gedanken in andere Richtung lenken?

4. Mai 2015. Die Klage des Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaares Karin und Tom Nietiedt gegen mich wegen meiner Beiträge über das "Gebüsch-Gerücht" schlummert immer noch in einer Akte des Oldenburger Landgerichtes. Prozesskostenhilfe soll mir nicht gewährt werden, hat das Landgericht entschieden. Dagegen legte mein Anwalt Beschwerde beim Oldenburger Oberlandesgericht ein. Mit Beschluss vom 24. April 2015 wurde unsere Beschwerde abgelehnt.

In der Begründung schrieben die drei Richter: "Zwar hat der Beklagte die Formulierungen ´Ehebruch´ und ´krankenhausreif geschlagen´ nicht wörtlich benutzt...Auch wenn der Beklagte die von ihm verbreiteten Tatsachen als Gerüchte bezeichnet hat, hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit ´Öffentlichkeitswert´ verleihen, nicht ersichtlich ist. Der Beklagte hat...diese als eigene Äußerungen ohne nähere Recherche verbreitet..." (Az. 13 W 10/15) Auch "hinreichend distanziert" hätte ich mich von den Gerüchten nicht.

Wer meine Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" gelesen hat, dürfte zu einem anderen Urteil gekommen sein. Aber wir könnten den Spieß auch umdrehen und in der Verhandlung einen "Mindestbestand an Beweistatsachen" herstellen. So berichtete mir Wolf Hufenbach vom Wilhelmshavener Bürgerportal, dass es eine...gebe...Mehr ist dazu noch nicht zu sagen. Auch andere Zeugen könnten für einen solchen "Mindestbestand an Beweistatsachen" sorgen.

Noch haben wir keinen Termin für die Verhandlung, aber die Beschlüsse von Landgericht und Oberlandesgericht haben schon etwas seltsam Reizvolles, in eine andere Richtung zu denken. Interesse daran habe ich aber nicht. Vielleicht sollten Karin und Tom Nietiedt ihre Klage gegen mich einfach zurückziehen.

Ein Gerücht, das massenhaft verbreitet wird und dem die Betroffenen auch noch auf blödest mögliche Weise begegnen, hat meines Erachtens durchaus "Öffentlichkeitswert", mit meinen Beiträgen habe ich das Gerücht erstickt. Wenn es wieder lebendig werden soll - nun denn...Wer verliert schon gern ein Gerichtsverfahren?

Termin für mündliche Verhandlung

20. Mai 2015. Das Oldenburger Landgericht hat heute mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung am 1. Juli 2015, 11.30 Uhr, stattfindet. Wir werden Zeugen benennen. Pressemitteilung Hier klicken

Der Klick zu meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven"

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Das Gebüsch-Gerücht (XXII): Ratsfrau verurteilt

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