Nichts ist unmöglich?

Wie schicke ich eine Empfangsbestätigung ins Jenseits?

Meine Mutter ist am 13. Februar 2013 in einem Alten- und Pflegeheim gestorben. Kurz vor ihren Tod sagte sie zu mir: "Ich weiß nicht, warum ich so aufgeregt bin." Jetzt weiß sie es. Dass meine Mutter gestorben ist, scheint inzwischen auch ein Medium zu wissen. Das hat mir heute einen Jenseitskontakt angeboten. Für dieses Angebot, das ich per mail bekam, sollte ich diesem Medium eine Empfangsbestätigung schicken. Was ich nicht getan habe. Denn mir ist nicht bekannt, dass es jenseitige mail-Adressen gibt. Ich kann mir ja einmal die Adresse liebergott@jenseits.de sichern.

Vorige Woche habe ich ein Buch bekommen. Auf dem Postweg. In diesem Buch fehlten zwei Seiten. Darüber informierte ich den Verlag. Der reagierte mit der Bitte: "Fotografieren Sie bitte die fehlenden Seiten. Dann können wir Ihnen sicherlich helfen." Auf Hilfe darf ich also nicht hoffen. Denn es ist nicht nur mir unmöglich, etwas nicht Vorhandenes zu fotografieren.

Vor einem Gericht in Wilhelmshaven haben vorige Woche zwei Zeugen ausgesagt. Der zweite Zeuge sagte aus: "Wie hier schon erwähnt worden ist..." Als der Angeklagte daraus schloss, dass die beiden Zeugen ihre Aussagen miteinander abgestimmt haben müssen, schwieg dieser zweite Zeuge. Die Tatsache, dass der zweite Zeuge wusste, was der erste Zeuge im Gerichtssaal während seiner Abwesenheit zu Protokoll gegeben hatte, hätte den Richter stutzig machen müssen. Dennoch verurteilte er den Angeklagten auf Basis dieser beiden Zeugenaussagen. Im Zweifel für den Angeklagten, ist wohl ein Prinzip, das diesem Richter nicht bekannt ist.

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