Das Gebüsch-Gerücht (XVI)

Zum Abschluss eine Rechnung an Tom Nietiedt

"Aus dem Impressum Ihrer Internetseite ergibt sich, dass Sie für die Veröffentlichungen verantwortlich sind. Diese negativen Gerüchte sind nachweislich falsch und erfüllen juristisch den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB). Damit haben Sie durch Ihre Veröffentlichung der oben genannten Passagen auf Ihrer Seite Teestunde nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und ehrenrührige und rufschädigende Äußerungen über unsere Mandantschaft in Umlauf gebracht."

Steht in dem Schreiben Ihres Anwaltes vom 21. August 2014. Die von Ihrem Anwalt genannten Passagen habe ich in meinem blog blau markiert. Dafür verwendete ich eine Farbe, die auch in vielen, vielen Jahren noch nicht verblasst ist und sogar noch im Jahre 2500 nichts von Ihrer Frische verloren hat. Ich hätte mich auch für ein sehr helles Gelb entscheiden können. Dann hätte niemand diese Passagen entbuchstaben können.

"Mit den o. g. Tatsachenbehauptungen und Äußerungen haben Sie sich gem. §§ 823, 1004 BGB analog dahingehend schadenersatzpflichtig gemacht, dass Sie es ab sofort zu unterlassen haben, die o. g. nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen bzw. ehrenrührigen und rufschädigenden Äußerungen über unsere Mandantschaft zu verbreiten. Denn auch bereits im Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zu sehen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung desjenigen, der die Äußerung wiedergibt - wie im vorliegenden Fall - fehlt."

Steht ebenfalls in dem Brief Ihres Anwaltes. Dabei übersieht Ihr Anwalt, dass ich Ihren Namen bis dahin gar nicht veröffentlicht habe. Nur die Verbreiter der Gerüchte hätten also wissen können, dass Sie gemeint waren. Ich verriet den Gerüchteverbreitern also nichts Neues. Dass über Sie ein Gerücht verbreitet wurde, erfuhr die Öffentlichkeit erst zwei Tage später - von Ihnen! Aus der Lokalzeitung, als Sie gemeinsam mit Oberbürgermeister Andreas Wagner eine Erklärung abgaben und allen Gerüchteverbreitern juristische Schritte androhten. Aus dieser Ankündigung ist nach meinem Kenntnisstand nichts geworden, weil der Nachweis, dass jemand ein Gerücht verbreitet, nur mit eher unappetitlichen Methoden zu erbringen ist. Wer solche Methoden anwenden würde, würde sich mit den Gerüchteverbreitern gleich machen. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass der Oberbürgermeister bei mir nicht in ähnlicher Weise vorstellig geworden ist, obwohl er laut Lokalzeitung mit Ihnen an einem Strang ziehen wollte.

"Die Geltendmachung von strafrechtlichen Schritten behält sich unsere Mandantschaft ausdrücklich vor. Sollte die von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehen und die entsprechenden falschen Tatsachenbehauptungen nicht entsprechend auf Ihrer Internetseite entfernt werden, werden wir unserer Mandantschaft raten, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen."

Endet der Brief Ihres Anwaltes, für den ich ihn mit 892,02 Euro entlohnen sollte. Was ich nicht getan habe. Für dieses Geld hätten Sie über 100 Exemplare meiner Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven" bei Amazon kaufen können. Hier klicken Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sich über diese Lektüre sicherlich sehr gefreut. Das wäre ein souveräner Umgang mit dem Gerücht gewesen. Gelernt haben sollten Sie ganz nebenbei, dass Sie mit dem Oberbürgermeister von Wilhelmshaven nie wieder eine gemeinsame öffentliche Erklärung abgeben sollten. Wagner würde Sie wieder allein im juristischen Regen stehen lassen.

Für die von mir in meinem blog verwendete blaue Farbe können Sie mir eine Spende zukommen lassen. Dafür müssen Sie nur das Impressum von www.altkreiskurier.com aufrufen - dort auf den Spenden-Button klicken. Danke! Viele Grüße an Ihren Anwalt und vielen Dank, dass er meine Broschüre gekauft hat.

Das Gebüsch-Gerücht (XVII): Frankieboy

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