Googel illegal

Im Netz schreiben auch Tote?

Es ist drei Monate her, dass der Europäische Gerichtshof das "Recht auf Vergessen" auch im Internet beschlossen hat. Seither muss google falsche oder nicht mehr zutreffende Inhalte löschen. Also habe auch ich mich an google gewendet, weil es im Netz zwei blogs gibt, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Internet verschwinden müssten. Für das eine blog missbrauchen anonyme Verleumder von Ex-Klientinnen und Ex-Klienten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg meinen Namen, den sie in die Adresse eingebaut haben, in dem anderen blog wird behauptet, dass ein Sohn von mir, den ich nicht habe, und meine dritte Frau, die gestorben ist, Informationen über mich sammeln. Auch dieses anonyme blog ist im Umfeld der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg entstanden. Diese Einrichtung gehört zur Step gGmbH in Hannover. Der Geschäftsführer Serdar Saris, ehemals Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover, reagiert auf keinen Hinweis.

Heute hat google per mail auf meinen Löschantrag reagiert. Die Antwort veröffentliche ich ohne Kommentar:

Sehr geehrter Herr Heinz-Peter Tjaden,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.06.2014.

Diese Nachricht betrifft folgende URLs:

http://heinzpetertjaden-...com/
http://tjaden...com/

Die URLs in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind. Die URLs könnten zum Beispiel für Ihre jetzigen und potentiellen Kunden oder Nutzer Ihrer Dienstleistung(en) von Bedeutung sein. Dies betrifft ebenfalls Informationen über von Ihnen kürzlich ausgeführte Berufe oder Unternehmen, in denen Sie tätig waren.

Folglich wird der Zugang zu den betroffenen Inhalten bei der Suche nach Ihrem Namen gewährleistet, da dieser von allgemeinem öffentlichen Interesse ist.

Google wird vorerst keine weiteren Maßnahmen treffen in Bezug auf diese URLs.

Sie können sich auch direkt an den Betreiber der betreffenden Webseite wenden, der die Kontrolle über die Inhalte und Einstellungen seiner Seite hat. Darüber hinaus können Sie diesen auch auffordern, eine Sperrung des fraglichen Inhalts für Suchmaschinen vorzunehmen.

Jede Änderung an einer Webseite führt zeitnah zu einer entsprechenden Änderung in den Suchergebnissen. Benötigen Sie die Unterstützung von Google, um eine solche Anpassung der Suchergebnisse zu beschleunigen, können Sie sich in Ihrem Google Account anmelden und unter http://www.google.com/webmasters/tools/removals einen Antrag einreichen.

Unter https://support.google.com/websearch/answer/9109?hl=de erfahren Sie, wie Sie den Betreiber einer Webseite kontaktieren können.

Sollten Sie mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden sein, besteht unter Umständen für Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden. Bitte geben Sie in diesem Fall die Google Referenznummer 1-5555000003840 an sowie eine Kopie Ihrer Antragsbestätigung, die Sie nach Ausfüllen unseres Formulars erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass es über dieses Formular nur möglich ist, Inhalte auf datenschutzrechtliche Fragestellungen hin überprüfen zu lassen. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, die sich insbesondere auf andere rechtliche Aspekte (z.B. Urheberrecht oder Äußerungsrecht) stützt, besuchen Sie bitte diese Seite: http://support.google.com/legal. Die Nutzung der dortigen Formulare stellt sicher, dass Ihr Anliegen zeitnah und sachgerecht von dem dafür zuständigen Team bearbeitet werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team 

Kommentare

  1. dafür verständnis haben, dass anonyme blogger aus dem umfeld der sucht- und jugendhilfe lüneburg sogar kinder gefährden mit gefälschten dokumenten?

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