Jugendämter
Gauck-Behörde für die Akten schaffen
Ich habe das Bundespräsidialamt um eine Stellungnahme gebeten
Werden von einer Behörde Daten gesammelt, hat man das Recht, diese Daten anzufordern. Scheint aber bei einigen Jugendämtern nicht bekannt zu sein. Deswegen sollte eine Erfassungsstelle für alle Akten deutscher Jugendämter eingerichtet werden, sozusagen eine Gauck-Behörde, an die man sich wenden kann, wenn man wissen will, was so alles in den Akten steht. Denn viele Eltern erfahren das nie oder sie schlagen sich damit herum, dass Jugendämter die Akteneinsicht verschleppen und nach einer langen Zeit Informationen liefern, die unvollständig sind. Jedes Jugendamt müsste also dieser Gauck-Behörde versichern, dass vollständiges Material geliefert worden ist. Zuwiderhandlungen müssen zu Strafen führen.
Mir passiert gerade dies: Das Jugendamt von Münster hat zwar jedes Gespräch mit mir abgelehnt, als ich einer Mutter helfen wollte, vom Familiengericht wurde ich ohne nähere Begründung als Beistand abgelehnt, als ich trotzdem erschien, flog ich aus dem Gerichtssaal. Das ist eineinhalb Jahre her. Jetzt erfuhr ich, dass dieses Jugendamt Wichtiges aus diesem Fall in einem 17-seitigen Schritstück zusammenfassen ließ. Auch ich bin dort erwähnt worden.
Also forderte ich das Jugendamt von Münster auf, mir die mich betreffenden Passagen zuzuschicken. Keine Antwort. Ich wendete mich an den Oberbürgermeister von Münster, Markus Lewe. Keine Antwort. Dagegen müsste ich nun vorgehen. Könnte aber gar nicht sicher sein, dass ich damit Erfolg habe, denn Jugendämter sind immer noch ein Staat im Staate, der sich auch sonst nicht immer an die Gesetze - Beispiel SGB VIII - hält.
Mir ist vor einigen Monaten dies bekannt geworden: Einer Mutter aus Lübeck hat man vor nahezu zwölf Jahren den Jungen weggenommen. Der lebte seither in einer Pflegefamilie, die dem Kind erzählte, die Mutter sei tot, vor sechs Jahren gab es ein Treffen, Hilfepläne, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, wurden nie aufgestellt. Ein Anwalt forderte vor Wochen vom Jugendamt in Verden die Akte an. Und hat sie bis heute nicht. Der Junge lebt inzwischen in einer Einrichtung - und alle spielen auf Zeit?
Würden Jugendamts-Akten in einer Gauck-Behörde lagern, könnten sie auch nicht mehr gefälscht werden...
Die Geschichte aus Münster
Die Geschichte der Mutter, deren Junge inzwischen in einer Einrichtung lebt
Ich habe das Bundespräsidialamt um eine Stellungnahme gebeten
Werden von einer Behörde Daten gesammelt, hat man das Recht, diese Daten anzufordern. Scheint aber bei einigen Jugendämtern nicht bekannt zu sein. Deswegen sollte eine Erfassungsstelle für alle Akten deutscher Jugendämter eingerichtet werden, sozusagen eine Gauck-Behörde, an die man sich wenden kann, wenn man wissen will, was so alles in den Akten steht. Denn viele Eltern erfahren das nie oder sie schlagen sich damit herum, dass Jugendämter die Akteneinsicht verschleppen und nach einer langen Zeit Informationen liefern, die unvollständig sind. Jedes Jugendamt müsste also dieser Gauck-Behörde versichern, dass vollständiges Material geliefert worden ist. Zuwiderhandlungen müssen zu Strafen führen.
Mir passiert gerade dies: Das Jugendamt von Münster hat zwar jedes Gespräch mit mir abgelehnt, als ich einer Mutter helfen wollte, vom Familiengericht wurde ich ohne nähere Begründung als Beistand abgelehnt, als ich trotzdem erschien, flog ich aus dem Gerichtssaal. Das ist eineinhalb Jahre her. Jetzt erfuhr ich, dass dieses Jugendamt Wichtiges aus diesem Fall in einem 17-seitigen Schritstück zusammenfassen ließ. Auch ich bin dort erwähnt worden.
Also forderte ich das Jugendamt von Münster auf, mir die mich betreffenden Passagen zuzuschicken. Keine Antwort. Ich wendete mich an den Oberbürgermeister von Münster, Markus Lewe. Keine Antwort. Dagegen müsste ich nun vorgehen. Könnte aber gar nicht sicher sein, dass ich damit Erfolg habe, denn Jugendämter sind immer noch ein Staat im Staate, der sich auch sonst nicht immer an die Gesetze - Beispiel SGB VIII - hält.
Mir ist vor einigen Monaten dies bekannt geworden: Einer Mutter aus Lübeck hat man vor nahezu zwölf Jahren den Jungen weggenommen. Der lebte seither in einer Pflegefamilie, die dem Kind erzählte, die Mutter sei tot, vor sechs Jahren gab es ein Treffen, Hilfepläne, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, wurden nie aufgestellt. Ein Anwalt forderte vor Wochen vom Jugendamt in Verden die Akte an. Und hat sie bis heute nicht. Der Junge lebt inzwischen in einer Einrichtung - und alle spielen auf Zeit?
Würden Jugendamts-Akten in einer Gauck-Behörde lagern, könnten sie auch nicht mehr gefälscht werden...
Die Geschichte aus Münster
Die Geschichte der Mutter, deren Junge inzwischen in einer Einrichtung lebt
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