Lüneburger Landgericht

Seite 1 der eidesstattlichen Versicherung.
Lehnt ab - lehnt ab...

Gisela van der Heijden, seit dem 1. Januar 2011 Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe, bestätigt mir am 2. November 2011, dass Ruthard Stachowske, bis zum 4. Juli 2011 Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, mich als pädophil verleumdet hat. Das mache der bei fast allen Männern so, die sich mit dem Schicksal seiner Ex-Klientinnen beschäftigen. Unverzüglich beantragen wir beim Lüneburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung, die aber abgelehnt wird. Kostet mich 432 Euro.

Also klagen wir gegen Ruthard Stachowske. Ebenfalls vor dem Lüneburger Landgericht. Außerdem stelle ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Der wird abgelehnt. Angeblich habe ich in der Rubrik, in der ich mein Vermögen auflisten muss, falsche Angaben gemacht. Messerscharf schließt das Gericht aus der Tatsache, dass sich kein Vermögen auf meinem Girokonto anhäuft, dass ich gar kein Girokonto habe. Bis zum 8. Februar 2012 soll ich dazu Stellung nehmen. Mache ich. Ich schicke dem Gericht einen aktuellen Kontoauszug. Umgehend entscheidet das Landgericht von Lüneburg, dass meine Angaben nicht glaubhaft seien. Zudem sollen wir eine Frist versäumt haben. Was nicht stimmt. Kostet mich 50 Euro, obwohl die Ablehnung von Prozesskostenhilfe-Anträgen eigentlich kostenlos ist.

Bei einem Telefongespräch rät mir eine Mitarbeiterin des Lüneburger Landgerichts zu einem Protest gegen die Rechnung über 50 Euro. Ich gebe zu bedenken, dass sich damit wieder jene Richter beschäftigen werden, die alles andere abgelehnt haben. Da lacht sie.

Verwunderlich ist auch, dass Ruthard Stachowske gegen die Behauptungen von Gisela van der Heijden nicht klagt. In der Vergangenheit hat dieser Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden viele vor Gericht gezerrt, die sich kritisch über ihn äußerten. Stachowske kennt die Eidesstattliche Versicherung. Verlässt der sich nun auf mich und darauf, dass er bei einem Prozess Gisela van der Heijden als Lügnerin erscheinen lassen kann?

Bei weiterem Interesse: Ein Mitwirkender in dieser Sache (er ist danach gefragt worden und bestritt nicht, dass er zu den Mitwirkenden gehört)

Kommentare

  1. damit das verfahren trotzdem eröffnet wird, muss ich vorab die gerichtskosten tragen

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  2. wenn ein gericht nicht will, dann will es nicht. um recht oder unrecht geht es dabei nicht...

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