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Pressemitteilung des Osnabrücker Landgerichtes
Der Direktor des Amtsgerichts Lingen Dr. Michael Schwickert bedauert den Vorfall: "Der betroffene Mann ist dem Amtsgericht bereits seit längerem bekannt. Er wollte offenbar mit seiner Aktion gegen Entscheidungen des Lingener Familiengerichts protestieren. Seine Vorwürfe sind völlig haltlos und entbehren jeglicher Grundlage. Ein solches Vorgehen ist in keiner Weise akzeptabel und aufs Schärfste zurückzuweisen."
Wegen des beleidigenden Inhalts des Plakats und der Verteilung der Zettel hat der Präsident des Landgerichts Osnabrück, Antonius Fahnemann, Strafantrag gestellt. Die bisherigen Ermittlungsverfahren, die wegen früherer Aktionen eingeleitet worden waren, wurden jedoch von der Staatsanwaltschaft Osnabrück jeweils eingestellt, weil der Mann laut Sachverständigengutachten aufgrund einer Geisteskrankheit schuldunfähig ist. Ein Straftäter kann aber nur verurteilt werden, wenn er schuldfähig ist, wenn er also das Unrecht seiner Tat einsehen und auch hiernach handeln kann. Eine Einweisung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die bei schuldunfähigen Straftätern in Betracht kommt, ist nur möglich, wenn von dem Täter erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
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